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Vortrag: Klick here to sell your Soul!

Geschäftsbedingungen aus der Hölle

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten eigentlich so etwas wie der Code zur Verständigung zwischen Unternehmen und Usern sein. Doch statt Zusatzfeatures erwarten einen dort eher Hintertüren und Bugs. Wir müssen ganz von vorne anfangen.

Wenn man heute so etwas banales wie Salz im Internet bestellen will, kann es passieren, dass man 15 Paragraphen und acht DIN A4 Seiten AGB lesen müsste. Bei vielen Passagen fragt man sich schon: Ist das Kunst, pure Böswilligkeit oder kann das weg?

Vortrag von: Katharina Nocun / Dennis Romberg

AGB sind die Pest: Lang, unhandlich und voller Abgründe. Einer US-amerikanischen Studie zufolge bräuchte der durchschnittliche Nutzer 76 Arbeitstage im Jahr, um die AGB seiner genutzten Dienste zu lesen. Daher belügen wir uns selbst und bestätigen brav die Nutzungsbedingungen, ohne sie zu lesen. Doch was unterschreibt man da eigentlich? Und gibt es Alternativen, mit denen wir uns das ganze Geschwurbel sparen können?

Wir stellen eine Liste der größten Fails und Owns vor

Inhalt:

1. Dein Freund und Helfer
Dank Edward Snowden hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Diensteanbieter unter Umständen gar keine Wahl haben, wenn es um Anfragen von Geheimdiensten nach Nutzerdaten geht. Was nicht jeder weiß, ist wie weit der vorauseilende Gehorsam einiger Anbieter reicht. In den AGB mal eben absegnen lassen, dass ein Bauchgefühl reicht, um Kundendaten rüberzuschieben? Kein Problem, im Kleingedruckten ist dafür reichlich Platz. Viele große Anbieter lassen sich das nicht entgehen. Ist schließlich viel kostengünstiger.

2. The Internet ist for ****
Ganz viele tolle Dienste bieten ganz ausgezeichnete Möglichkeiten grandiose Inhalte auszutauschen. Doch wer glaubt, er könnte auf seiner kleinen Datenparzelle freizügige Bilder tauschen, wird oft genug eines besseren belehrt. Einige Dienstekontrollieren die Inhalte ihrer Nutzer durch eine interne Sittenpolizei. Accounts aufgrund der eigenen Moralvorstellungen sperren? Geht alles! Da beugt sich dann sogar die mächtige Bild und entfernt ihr Busenwunder von Seite 1, um den iTunes-AGB zu genügen.

3. Enteignung 
Stell dir vor, du schießt das Bild deines Lebens, teilst es in einem sozialen Netzwerk und.... Dein Anbieter verkauft das Bild für eine krasse Summe an eine Zeitung und du siehst keinen Cent davon. Tatsächlich ist das Sichern möglichst vieler Rechte an fremen Bildern ein gängiges Geschäftskonzept. Man weiß ja schließlich nie, wozu man das noch gebrauchen könnte.

4. Juristische Stilblüten
Möglicherweise, unter Umständen, im Einzelfall: Machen wir uns doch nichts vor – selbst wenn wir die AGB lesen würden, schlau würden wir bestimmt nicht daraus werden. Das liegt auch an dem kreativen Juristendeutsch. Natürlich gibt es da ein paar Standardfloskeln, die in keinem Kleingedruckten fehlen darf. Dreifache Verneinung? Kein Problem! Nur weil der Vertrag nicht mit Blut unterschrieben werden muss, heißt das noch lange nicht, dass man nicht seine Seele verkauft hat.

5. Illegale Klauseln
Nur weil etwas rechtlich illegal ist, hält es noch lange nicht Anbieter davon ab, in ihren AGB das Gegenteil zu behaupten. Egal ob Speicherung von Verbindungsdaten oder Weitergabe von Daten an Dritte: Beispiele für dreiste Rechtsverdrehung in den Geschäftsbedingungen gibt es genug. Denn so lange niemand klagt, kann man schön aufs Kleingedruckte verweisen. Die meisten Nutzer geben sich dann schnell geschlagen. Es sei denn, man gerät an den falschen. Dann kann es für das Unternehmen ganz schön peinlich werden.

6. Netzneutralität
Wer einen Internet- oder Handyvertrag abschließt, ist oft optimistisch genug zu meinen, jedes Datenpaket würde gleich schnell befördert. Das ist leider oft nicht der Fall. Aber das Kleingedruckte list man ja bekanntlich wenn überhaupt dann erst wenn es zu spät ist. Internetanbieter, die Tauschbörsen verlangsamen und Telefonanbieter die dafür sorgen, dass Internettelefonie plötzlich keinen Spaß mehr macht - Im Kleingedruckten wir ausgereizt, was geht.

An Ideen, wie der derzeitige Wildwuchs behoben werden kann mangelt es nicht. Die Umsetzung hakt jedoch gewaltig. Denn obwohl Modelle für maschinenlesbare und einfach verständliche Lösungen auf der Basis von Icons bestehen – und sogar in der EU-Datenschutzverordnung gefordert werden –, tun sich die meisten Anbieter schwer mit der Umsetzung. Wir stellen im Anschluss Alternativen vor und erklären, warum eine Welt ohne AGB-Wildwuchs nicht nur möglich sondern tatsächlich die bessere Wahl ist. 

Info

Tag: 13.09.2014
Anfangszeit: 14:00
Dauer: 01:00
Raum: Kleiner Saal

Links:

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